22.08.2018
MESSEROPFER GESCHOCKT. MESSERSTECHER: „NACH DEN RELIGIÖSEN ANFORDERUNGEN NICHT ZU BEANSTANDEN“
Ein Beitrag der AfD Freunde Kinzigtal:
„Der Beschuldigte kennt es aus seiner Kultur so, dass Konflikte mit dem Messer ausgetragen werden. Er beschreibt die regionalen Bräuche wie folgt: Wird man beleidigt, darf man zustechen. In schweren Fällen darf man die Person töten.“ Und: „Er führt aus, dass sein Verhalten nach den religiösen Anforderungen nicht zu beanstanden war und begreift nicht, weshalb er in Haft sitzen muss.“
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