19.07.2018
GEZ RECHTMÄSSIG, ABER ES GIBT BESSERE LÖSUNGEN
Ein Beitrag von Anton Baron (AfD) MdL:
+++Jetzt ist die Politik am Zug – Trotz des Urteils genug GEZahlt!+++
Das Bundesverfassungsgericht hat nun also über die Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühren entschieden. Leider fiel die Entscheidung im Sinne des öffentlich-rechtlichen Bezahlfernsehens und nicht im Sinne vieler Verbraucher aus, die auf diesen – und die mit ihm verbundenen Gebühren – persönlich lieber verzichten würden. Einzig für Bürger mit mehreren Wohnsitzen ist das Urteil positiv zu bewerten. Diese werden den Beitrag in Zukunft nämlich „nur“ noch einmal entrichten müssen. Ab sofort kann hier ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.
Nun können Gerichtsurteile gerne diskutiert und auch scharf kritisiert werden. Letztlich muss man sich aber an diese halten. Die Politik kann jedoch mittels einer Abschaffung der Gebühren in ihrer heutigen Form nach wie vor eingreifen!
Man sollte es mit dem öffentlichen Pay-TV nämlich wie mit seinem privaten Pendant à la „Sky“ halten: Wer die Sender empfangen möchte, soll dies gerne tun. Dies sollte jedoch freiwillig sein und auch nur dann bezahlt werden müssen. Wenn Bürger zu Informations- und Unterhaltungszwecken jedoch lieber auf Printmedien, das Internet und Privatfernsehsender zurückgreifen, müssen diese auch auf die Gebühr verzichten dürfen. Schließlich ist der monatliche Beitrag von 17,50 Euro gerade für Alleinstehende und Geringverdiener eine Mehrausgabe, die viele gerne anders investieren würden.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Rundfunkbeitrag-ist-verfassungsgemaess-article20534859.html