17.07.2018
WÜRDEN DIE RETTER NACH RECHT UND GESETZ HANDELN, WÄRE DIE „MITTELMEERROUTE“ LÄNGST GESCHLOSSEN
Der wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags stellt fest, dass nach geltendem Seerecht die Küstenanrainerstaaten verpflichtet sind, Einrichtungen zur Seenotrettung vorzuhalten und privaten Schiffen Schiffbrüchige abzunehmen. Die Schiffbrüchigen müssen in den nächstgelegenen Hafen gebracht werden, um ihrenStatus als Gerettete zu behalten. Werden sie jedoch über mehrere hundert Seemeilen etwa von Libyen nach Europa transportiert, handelt es sich nicht mehr um Seenotrettung, sondern um den Transport von Passagieren.
https://www.achgut.com/artikel/wie_man_die_mittelmeerroute_nach_geltendem_seerecht_schliesst
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