03.06.2018
AfD- RECHTSSTANDPUNKT BESTÄTIGT: ZURÜCKWEISUNGEN AN DEN GRENZEN RECHTENS. DIESE MÜSSEN JETZT ENDLICH AUCH AN ALLEN DEUTSCHEN AUSSENGRENZEN DURCHGESETZT WERDEN!
Nachdem es von Seiten der Altparteien vorher entgegen dem Grundgesetz und Dublin III immer geheißen hat, Zurückweisungen an der Grenze verstießen gegen europäisches Recht, gab es gestern das Eingeständnis der Bundesregierung, dass die Rechtsauffassung der AfD korrekt ist, was auch jeder erkennen konnte, der das Grundgesetz Art. 16a (2) gelesen hatte und das Grundgesetz nach wie vor für das höchste in Deutschland geltende Gesetz hält.
Folgender Eintrag war im Live- Ticker des Focus zum Asylstreit zu lesen:
„Bundesregierung hält Zurückweisungen an der Grenze für zulässig
18.58 Uhr: Die Bundesregierung hält es zumindest rechtlich für unbedenklich, Asylbewerber an der Grenze zurückzuweisen. „Die Bundesregierung hat ihre Rechtsauffassung zur Zulässigkeit von Zurückweisungen an der Grenze nicht geändert und wird auch mit Blick auf angekündigte Maßnahmen auf der Grundlage geltenden Rechts handeln“, heißt es in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der FDP-Abgeordneten Linda Teuteberg nach Zurückweisungen sogenannter Dublin-Fälle. Aus dem Ministerium hieß es, die Antwort sei „abgestimmt“ worden und stelle damit nicht nur die Auffassung des Ministeriums dar.“
So einfach geht das für die Union. Neue Interessenlage, neue Rechtsauffassung, Änderungen einfach weglügen. Nachdem die Rechtsauffassung der AfD nun übernommen wurde, muss Recht auch konsequent angewandt werden! Zurückweisungen an ALLEN Grenzen, nicht nur an den Grenzen zu Österreich. Unterschiedslose Zurückweisung ALLER Migranten, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen wollen!
Wenn Sie auf unserem Blog kommentieren wollen, melden Sie sich bitte einmalig unter folgender Adresse an:
afd-archiv@afd-archiv-bodenseekreis.de
Geben Sie dazu bitte obligatorisch Ihren Benutzernamen, der nicht mit Ihrem richtigen Namen übereinstimmen muss, und Ihre E-Mail- Adresse an. Freiwillig können Sie Name, Vorname und Website angeben. Wenn wir mit einer Anmeldung einverstanden sind, schicken wir Ihnen ein Passwort für Ihren Benutzernamen zu. Das Passwort können Sie nach dem ersten Login in Ihrem Profil selbstständig ändern.