10.05.2018
UNGLAUBLICH: FDP STIMMT GEGEN IHREN EIGENEN ANTRAG
Ein Beitrag von Dr. Rainer Podeswa MdL:
Die AfD-Landtagsfraktion brachte gestern einen Gesetzesentwurf im Landtag zur Änderung des Kreistagswahlrechts ein. Der Entwurf sieht vor, dass Wahlbewerber in mehreren Teilgebieten des Kreises kandidieren dürfen (aber nur innerhalb eines Landkreises). Damit soll der Missstand beseitigt werden, dass kleinere Parteien und Wählervereinigungen strukturell benachteiligt sind, mit ihren Bewerbern eine flächendeckende Kandidatur im Kreis sicherzustellen. Der Antrag knüpft damit an das bis 2013 geltende Kreistagswahlrecht an.
Der Gesetzentwurf basiert zu ~99% auf einem Gesetzentwurf der FDP vom 24. Juni 2003, Landtags-Drucksache 13/2175.
Umso größer war die Verwunderung der AfD, dass die #FDP den Gesetzesentwurf ablehnte. Ihr eigener früherer Gesetzentwurf war keine Zustimmung mehr wert, offenbar da er nun von der AfD eingebracht wurde. Die kindische Ablehnung von allen AfD-Inhalten ist der FDP mal wieder wichtiger, als sinnvolle Gesetze für die Bürger.
Landtag: Plenarsitzung vom 9. Mai 2018, TOP 3; Gesetzesantrag unter Drucksache 16/3686
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FDP-Antrag:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP13/Drucksachen/2000/13_2175_D.pdf
AfD-Antrag:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/3000/16_3686_D.pdf