09.05.2018
DIE AfD ERHOB SCHON AM 14. APRIL 2018 KLAGE GEGEN DIE LANGJÄHRIGE AUFRECHTERHALTUNG DER GRENZÖFFNUNG VON 2015
Die Medienöffentlichkeit beachtete das nicht. Der Eingang der Klage wurde gegenüber der Achse des Guten bestätigt. Es handelt sich um eine sogenannte Organklage „auf Feststellung der Verletzung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages in Einwanderungsfragen“. Merkel, de Maizière und ihre Helfershelfer dagegen sind (noch?) nicht angeklagt. Der Merkel- Untersuchungsausschuss wird aber mit Hochdruck vorbereitet.
Ein Verhandlungstermin für die Organklage steht noch nicht fest. Die AfD macht Druck.
Was ist eine Organklage?
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Organstreitverfahren/organstreitverfahren_node.html
Quelle:
http://www.achgut.com/artikel/verfassungsgericht_entscheidet_ueber_grenzoeffnung
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