13.04.2018
INKLUSION: WIDERSTAND WÄCHST. BREMER GYMNASIUM VERKLAGT EIGENE BEHÖRDE
Der Weser- Kurier berichtet: „Das Gymnasium Horn wehrt sich vor dem Bremer Verwaltungsgericht gegen die Einrichtung einer Inklusionsklasse. Die Klage stellt die Inklusion geistig Behinderter an Gymnasien prinzipiell infrage.“
Die Klage stützt sich auf Paragraph 20 des Bremer Schulgesetzes, wonach das Unterrichtsangebot „auf das Abitur ausgerichtet“ ist. Es heißt dort: „Der Unterricht im Gymnasium berücksichtigt die Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Lerntempo auf einem Anforderungsniveau …“
Der Weser- Kurier: „Nach Auffassung der Horner Schulleiterin ist dieses im Schulgesetz verankerte Anforderungsniveau für Kinder mit schweren geistigen Behinderungen schlicht nicht zu erreichen.“ Dafür dürfte auch der gesunde Menschenverstand sprechen.
Jeder weiß, dass an den Sonderschulen speziell ausgebildete Lehrkräfte professionell auf entsprechende Defizite einzelner Schüler eingehen können, was auf allgemeinbildende Schulen nicht zutrifft. Die linke Gleichmacherei ignoriert dieses Faktum, setzt auf Einheitsschulen für alle Kinder und Jugendlichen und schadet damit allen Beteiligten, insbesondere den behinderten Kindern.
Hat die Klage Erfolg, könnte die Inklusionspolitik in Bremen insgesamt in Frage gestellt werden, was auch über den roten Stadtstaat hinaus Wirkung zeigen könnte.
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