EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN DIE POLITSTALKER DES „ZENTRUMS FÜR POLITISCHE SCHÖNHEIT“ GEGEN BJÖRN HÖCKE DURCH DAS LANDGERICHT KÖLN BESTÄTIGT

25.03.2018

EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN DIE POLITSTALKER DES „ZENTRUMS FÜR POLITISCHE SCHÖNHEIT“ GEGEN BJÖRN HÖCKE DURCH DAS LANDGERICHT KÖLN BESTÄTIGT

Die Ausspionierung von Höckes Privatanwesen ist rechtswidrig. Die Verbreitung der heimlichen Aufnahmen ist verboten. So wie die Linksradikalen und ihre linksliberalen Claqueure und Beihilfeleister kann man mit dem politischen Gegner und dessen Familie nicht umspringen, jedenfalls derzeit nicht. Es geht um die Meinungsfreiheit und den Schutz des Privatlebens.

Ein Beitrag von Björn Höcke:

Entgegen dem Eindruck, den aktuell einige Pressemeldungen vermitteln, ist uns ein wichtiger Teilerfolg gegen das Kollektiv »Zentrum für Politische Schönheit« (ZPS) gelungen.

Das Landgericht Köln bestätigte mit Urteil vom 14.03.2018 die vorausgegangene einstweilige Verfügung insoweit, als es feststellte, daß das ZPS gemeinsam mit einem Team von Spiegel-TV mein Privatanwesen heimlich und damit rechtswidrig ausspioniert und in meine Wohnung gefilmt hat. Im Gegensatz zum ZPS hatte Spiegel-TV im Vorfeld eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das ZPS wird sich in Zukunft nicht mehr damit herausreden können, die Überwachung bloß fingiert zu haben.

Das Gericht untersagte die weitere Verbreitung der heimlichen Aufnahmen, im Wiederholungsfall drohen dem Leiter des ZPS bis zu 250.000,- Euro Ordnungsgeld oder 6 Monate Haft.

Zum originalen Beitrag auf facebook

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