14.03.2018
DER AMTSEID: NUR EINE VERLOGENE SHOW
Ein Beitrag von Walter A. Schwaebsch:
Der Amtseid – nur eine verlogene Schau!
Heute wird es wieder so weit sein, Angela Merkel wird zur Bundeskanzlerin gewählt. Sie wird dann mit feierlichen Gesichtsausdruck folgendes herunterleiern: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde – so wahr mir Gott helfe.“ Sie wird dies in der Gewissheit tun, dass der sogenannte „Amtseid“ nur einen symbolischen Akt ohne rechtliche Konsequenzen darstellt und sie nicht daran hindern wird, nach Belieben und Gutdünken weiter zu walten.
Welche Bedeutung hat eigentlich der Amtseid?
Hierzu eine Expertise des Justizministeriums NRW und der Bundestagsverwaltung: der Amtseid ist kein richtiger Eid, auf den Wahrheitsgehalt ankommt es nicht an!
Das Grundrechteforum (1) stellt fest: „Der Amtseid hat jedoch laut herrschender Rechtsmeinung keinerlei rechtliche Bedeutung, gegen Verletzungen des Amtseides kann demnach nicht juristisch vorgegangen werden“.
Keine Konsequenzen bei Verstoss!
Paragraf 154 des Strafgesetzbuchs: „Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft“. Dieser Paragraf gilt nicht für den Amtseid, da dieser kein rechtlich verbindlicher Akt und daher in keiner Beziehung strafbar ist. Ein Verstoss stellt keine Straftat im Sinne eines Meineids dar, deshalb erfolgt auch kein gerichtliches Verfahren. Die Ableistung des sogenannten Amtseides ist eine reine „Show-Veranstaltung“. Die Öffentlichkeit soll an Verpflichtung der Regierungsmitglieder glauben, Deutschland zu nutzen, Schaden vom Lande abzuwenden, das Grundgesetz sowie die Gesetze zu wahren und zu verteidigen (2).
Die über 400 Strafanzeigen gegen Merkel (3) sind substanzlos und werden keinen Erfolg haben (Prof. Putzke – Passau)
Quellen:
(1)
http://grundrechtereform.de/954 und Maunz/Dürig/Herzog/Scholz Kommentar zum Grundgesetz, Artikel 56 Nr. 4 und 10
(2)
DER SPIEGEL 44/2000 (30.10.2000) AMTSEID Nur so dahingesagt von Tina Hildebrandt
(3)
www.focus.de 29.10.2015 400 Strafanzeigen gegen Merkel! Was ist dran am Vorwurf des Hochverrats?
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