13.02.2018
OER- ERKENSCHWICK. MUEZZIN-RUFE ÜBER LAUTSPRECHER: RUHRGEBIETSSTADT WILL ERLAUBNIS DURCHSETZEN
Wer glaubt, der Muezzinruf entspreche dem christlichen Aufruf zum Kirchenbesuch durch Kirchenglocken, der irrt. Der Muezzinruf enthält das muslimische Glaubensbekenntnis und stellt eine religiöse Handlung im öffentlichen Raum dar, der niemand zwangsweise ausgesetzt werden darf. Religion ist Privatsache.
Die Muslime in Deutschland haben ein Recht, ihre Religion auszuüben, sofern das im Rahmen unserer Verfassung geschieht und sofern klar ist, dass staatliches über religiösem Recht steht, was leider oft genug nicht der Fall ist. Die nichtmuslimischen autochthonen Deutschen sollten aber verlangen, dass auch muslimischerseits die deutschen Traditionen respektiert werden und auf Minarette und den öffentlichen Gebetsruf verzichtet wird.
Den Muezzinruf im Wortlaut finden Sie hier:
https://www.afd-archiv-bodenseekreis.de/2016/04/29/rechtswidriger-muezzinruf/
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