27.02.2018
ÖKOWAHN: BUNDESVERWALTUNGSGERICHT ERLAUBT DIESELFAHRVERBOTE
„Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen „Flickenteppich“ zu verhindern. Wie, das sagte er nicht. Die Umsetzung droht chaotisch zu werden. Schilder, Plaketten, Ausweichverkehr um gesperrte Zonen, Ausnahmen; Keiner blickt mehr durch, aber Hauptsache, man gibt dem Druck aus Brüssel nach, das uns ja dank Souveränitätsverzicht der Altparteien gegenüber der EU beliebig blöd in unsere eigenen Angelegenheiten hineinquatschen kann.
Und die „gewissen Wertverluste“ des Herrn Korbmacher dürften fast zehn Millionen Halter mit ihren älteren Dieseln betreffen, die plötzlich nicht mehr in bestimmte Bereiche fahren dürfen. Diese Autos werden stark an Wert verlieren. Es geht um eine kalte Enteignung. Und was es für die Autoindustrie bedeutet, steht noch nicht ganz fest, aber etwas Gutes bedeutet es für diese deutsche Schlüsselindustrie sicher nicht.
http://www.sueddeutsche.de/auto/eil-bundesverwaltungsgericht-erlaubt-diesel-fahrverbote-1.3878154