27.02.2018
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: KLATSCHE FÜR BUNDESBILDUNGSMINISTERIN JOHANNA WANKA (CDU)
Die Politikerin hatte während der Flüchtlingskrise im November 2015 in einer Mitteilung, die über ihr Ministerium verbreitet worden war, eine „Rote Karte“ für die AfD gefordert. Anlass war ein Demonstrationsaufruf der Partei unter dem Motto „Rote Karte für Merkel“. Dies verstieß gegen das Neutralitätsgebot im Amt.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte laut Focus, „die Bundesregierung dürfe sich gegen Vorwürfe wehren. Allerdings müsse sie dabei sachlich bleiben. Staatliche Organe seien nicht dazu aufgerufen, Bürger zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an Demonstrationen von politischen Parteien zu veranlassen.“
Ab und zu siegt trotz allem noch die Vernunft.