PRÜFUNG VON MINDESTSTRAFE BEI SEXUAL- UND GEWALTDELIKTEN: DIE ÖSTERREICHISCHE REGIERUNG ARBEITET IN DIE RICHTIGE RICHTUNG

09.02.2018

PRÜFUNG VON MINDESTSTRAFE BEI SEXUAL- UND GEWALTDELIKTEN: DIE ÖSTERREICHISCHE REGIERUNG ARBEITET IN DIE RICHTIGE RICHTUNG

Bei uns undenkbar. Stattdessen Mehltau.

Die Bundesregierung geht die angekündigte Reform des Strafrechts an. Erster Schritt ist die Prüfung der Mindeststrafen bei Sexual- und Gewaltdelikten, von denen besonders Frauen und Kinder betroffen sind. Hier mehr Informationen von Staatssekretärin Karoline Edtstadler:

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