06.01.2018
NetzDG: ERST LÖSCHEN, DANN FRAGEN?
TWEET DER AfD- BUNDESTAGSFRAKTION WIEDERHERGESTELLT
Ein Beitrag von Alice Weidel
+++NetzDG: Erst löschen, dann fragen?+++
Dass das NetzDG die Meinungsfreiheit aushebelt, wird immer deutlicher. So entfernte Twitter vor wenigen Tagen einen Tweet der Bundestagsfraktion der AfD, in dem diese die Frage stellte, ob sexuelle Übergriffe eigentlich auch durch chinesische, russische, spanische, französische oder deutsche Männermobs begangen würden. Nutzer aus Deutschland konnten den Beitrag – mit Verweis aufs NetzDG – nicht mehr sehen.
Nun hat Twitter den Beitrag nach einer erneuten Überprüfung wiederhergestellt, was in einer kurzen Mail mitgeteilt wurde. Vorangegangen waren rechtliche Interventionen sowie zahlreiche Beschwerden von Nutzern an Twitter. Vor allem für euer Engagement bedanke ich mich herzlich!
Ihr habt den Beleg dafür erbracht, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland keinen Pfifferling mehr wert ist – und Privatunternehmen nicht dazu in der Lage sind, die gesetzlichen Grundlagen korrekt zu beurteilen. Das NetzDG gehört umgehend in die Tonne!
PS: Geschadet hat uns das NetzDG übrigens bisher nicht, im Gegenteil wächst die Zahl unserer Fans und Follower auf verschiedenen Kanälen seit dessen Einführung immens an. Auch dafür: vielen, vielen Dank!