16.11.2017
JAMAIKA- FRAKTIONEN IM KIELER LANDTAG LEHNEN AfD- ANTRAG AUF NORMENKONTROLLKLAGE VOR DEM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT GEGEN NETZWERKDG AB
Auch im Bund ist die FDP in dieser Frage bereits umgefallen. Das NetzwerkDG soll lediglich „weiterentwickelt“ werden.
Hier der Beitrag der AfD- Fraktion im Kieler Landtag dazu:
+++ ,,Die AfD zwingt die Jamaika-Koalitionäre, Farbe zu bekennen und zu handeln“ +++
Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag erklärt zum Alternativantrag, mit dem heute die Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP verhindert haben, dass die Landesregierung aufgefordert wird, Normenkontrollklage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen:
,,CDU, GRÜNE und FDP mussten sich heute im schleswig-holsteinischen Landtag eindeutig und klar dazu positionieren, ob sie das umstrittene und von vielen Experten als verfassungswidrig eingestufte NetzDG vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen wollen oder nicht. Mit ihrem Alternativantrag haben die drei Jamaika-Fraktionen aus Kiel deutlich gemacht, dass sie eine verfassungsrechtliche Überprüfung des NetzDG durch das Bundesverfassungsgericht, nicht wollen.
Mit dieser Positionierung gegen eine Normenkontrollklage greifen sie ihren Parteikollegen vor, die gerade in Berlin die Sonderungsgespräche zur Bildung einer Jamaika- Koalition im Bund führen. Ob das insbesondere dem FDP-Vorsitzenden Christian Lindner gefällt, der sich im Bundestagswahlkampf noch explizit für eine Normenkontrollklage ausgesprochen hat, wird sich zeigen.
Fest steht schon jetzt: Die AfD-Fraktion im Kieler Landtag wirkt und das sogar bis nach Berlin.“
Weitere Informationen:
Link zum Antrag der AfD-Fraktion:
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00300/drucksache-19-00301.pdf
Link zum Alternativantrag von CDU, GRÜNEN und FDP:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00300/drucksache-19-00347.pdf