10.11.2017
DRITTES GESCHLECHT: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT SPIELT SICH ALS GESETZGEBER AUF
Ein Beitrag von Alice Weidel
+++Drittes Geschlecht: Abstruse genderpolitische Empfehlung!+++
Seit Ende 2013 darf ein Kind ohne Angaben über das Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Eine Grundrechtsverletzung durch die Festlegung auf ein Geschlecht kann daher gar nicht vorliegen. Dass das Bundesverfassungsgericht sich zum wiederholten Mal als Gesetzgeber hervortun möchte, muss entschieden zurückgewiesen werden.
Die Gewaltenteilung darf durch abstruse genderpolitische Empfehlungen nicht untergraben werden. Der gestaltungspolitische Anspruch der Verfassungsrichter ist klar zurückzuweisen. Karlsruhe ist nicht der bessere Gesetzgeber und schon gar nicht vom Souverän, dem Bürger, legitimiert.