28.10.2017
ALICE WEIDEL: ABSCHIEBE- WAHNSINN IN DEUTSCHLAND
Ein Beitrag von Alice Weidel
Mit sieben Sammelabschiebungen seit Dezember 2016 wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums insgesamt 128 Afghanen zurück nach Afghanistan gebracht. Bei der letzten Sammelabschiebung am Dienstagabend handelte es sich bei elf der 14 abgeschobenen Asylbewerber um Straftäter. Sie hätten unter anderem Totschlag begangen, sexuellen Missbrauch von Kindern, Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Urkundenfälschung und Betrug. Drei weiteren Abgeschobenen wird vorgeworfen, dass sie sich „hartnäckig“ der Mitwirkung an ihrer Identitätsfeststellung verweigert hätten.
Die Kosten für diese „Sammelabschiebungen“ sprengen jegliches Maß, da für jede Gruppe ein eigener Flug gechartert werden muss. 299.000 Euro kostete beispielsweise die Abschiebung von 54 Afghanen Ende 2016. Hinzu kamen 15.500 US-Dollar für die Kriegsrisikoversicherung sowie weitere Gebühren. Einen Teil zahlte Frontex, einen Teil der deutsche Steuerzahler. Jegliches Maß sprengte allerdings die Abschiebung von 25 afghanischen Staatsbürgern (darunter sieben vorbestrafte Kriminelle) Ende Januar 2017. Mit an Bord des Flugzeugs waren 79 Polizisten, ein Dolmetscher, Ärzte, drei Mitglieder einer Anti-Folter-Kommission und ein Beamter der EU-Grenzwache „Frontex“. Der ganze „Spaß“ kostete schließlich 350.000 Euro.
In Deutschland leben derzeit 11.900 ausreisepflichtige afghanische Staatsbürger, darunter 10.300 Geduldete. Insgesamt leben hierzulande (Stand 1. Halbjahr 2017) derzeit rund 226.457 (und damit 18.000 mehr als im Vorjahr) ausreisepflichtige Personen. Besonders die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung stieg um 23 Prozent auf 66.779. Zumeist sind es fehlende Pässe, die eine Abschiebung verhindern. Im Gesamtjahr 2016 wurden ingeesamt nur 25.375 Personen abgeschoben. Die Zahl für das erste Halbjahr 2017 beläuft sich auf 12.545.
Dazu kommen Härtefalle wie Haykel S. Ihm wird die Beteiligung an zwei Bombenattentaten in Tunesien mit insgesamt mehr als 20 Toten vorgeworfen. Darüber hinaus wurde er bereits im Frühjahr dieses Jahres wegen Terrorverdacht in Deutschland festgenommen. Demnach lagen genügend Beweise dafür vor, dass er im Auftrag des „Islamischen Staates“ ein Netzwerk aufgebaut und einen Anschlag vorbereitet hatte. Kurz vor seiner Einzelabschiebung (er sollte aufgrund der besonderen Gefahr, die von ihm ausgeht, einen eigens für ihn gecharterten Flug bekommen) stellte er einen Asylantrag. Seit dieser abgelehnt wurde, spielt Haykel S. in Abschiebehaft auf Zeit und kommt damit durch, da er erst abgeschoben werden kann, wenn Tunesien den Deutschen versichert, bei einer etwaigen Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe das Urteil überprüfen zu lassen. Es muss in die Möglichkeit bestehen, seine Haftzeit zu verkürzen. Die von der tunesischen Regierung vorsorglich zugestandene Aussetzung der Todesstrafe genügt demnach nicht, um die Rechte des Mordverdächtigen zu gewährleisten.
Und als wäre das alles schon nicht skandalös und teuer genug, holen wir nun auch noch bereits abgeschobene Asylbewerber zurück. Der Asylbewerber war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte hier einen Asylantrag gestellt. Per richterlicher Anordnung wurde die Rückführung nach Bulgarien nun für nicht rechtens erklärt. Der Mann muss zurückgeholt werden. Schade nur, dass er sich inzwischen wieder in Afghanistan befindet. Aber auch für die Kosten dieses „Rückführung“ in die andere Richtung wird sich sicher noch ein bisschen Steuergeld finden lassen.
Da fragt man sich zurecht, wo das alles noch hinführen soll.
Quellen:
http://www.achgut.com/artikel/auslaenderbehoerde_verhindert_die_abschiebung_eines_terroristen