EIN WIDERRUF DES SCHUTZSTATUS FÜR „FLÜCHTLINGE“ FINDET KAUM STATT

27.10.2017

EIN WIDERRUF DES SCHUTZSTATUS FÜR „FLÜCHTLINGE“ FINDET KAUM STATT

Focus: „Das BaMF muss spätestens nach drei Jahren geprüft haben, ob der Fluchtgrund noch besteht, und gegebenenfalls die Anerkennung zurücknehmen. Wenn das nicht geschieht, erhält der Flüchtling nach dieser Dreijahresfrist einen Rechtsanspruch auf den unbefristeten Aufenthalt, die sogenannte Niederlassungserlaubnis. Auch weniger gut Integrierte erhielten diese nach weiteren zwei Jahren.“

Diese Frist lässt das BaMF aber meist verstreichen. Geprüft wird in der Praxis nur noch in „Ausnahmefällen“.

Das führt zu folgenden Zahlen Im laufenden Jahr:

– Bis Ende September dieses Jahres wurden nur 1552 Prüffälle entschieden.
– 317 Mal wurde dabei der Schutzstatus entzogen.
– 107.000 Zuwanderer haben im selben Zeitraum den vollen Flüchtlingsschutz erhalten.

Im vergangenen Jahr sahen die Zahlen ähnlich aus. Bananenrepublik Deutschland unter den Altparteien.

http://www.focus.de/politik/deutschland/kritik-an-fehlender-pruefung-asylrecht-ein-widerruf-des-schutzstatus-fuer-fluechtlinge-findet-kaum-noch-statt_id_7771995.html

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