AfD-BUNDESTAGSFRAKTION WEIST KRITIK AN ALBRECHT GLASER ZURÜCK

06.10.2017

AfD-BUNDESTAGSFRAKTION WEIST KRITIK AN ALBRECHT GLASER ZURÜCK

Ein Beitrag der AfD- Bundestagsfraktion

Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Bundestag weist die Kritik an der Person von Albrecht Glaser, ihrem Kandidaten für das Amt des Vize-Präsidenten, als sachlich unbegründet zurück.

Sowohl Herr Glaser als auch die AfD stehen hinter der durch das Grundgesetz garantierten Freiheit des Glaubens. Das Grundgesetz schützt aber nicht nur die Religionen, sondern in unserer aufgeklärten Gesellschaft auch ihre Kritiker.

Insoweit der Islam einen politischen Herrschaftsanspruch erhebt und selbst nicht bereit ist, die durch das Grundgesetz definierte Ordnung vollumfänglich anzuerkennen, kann er sich nicht auf das Grundgesetz berufen. Die Trennung von Staat und Religion, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Freiheit des Individuums, den Glauben aufzugeben oder zu wechseln, sind nicht verhandelbar.

Wer einen Islam, der diese Werte nicht ankennt, kritisiert, stellt sich nicht gegen unser Grundgesetz, sondern will es schützen.

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