ASYLBEWERBER – PATIENTEN ERSTER KLASSE?

12.09.2017

ASYLBEWERBER – PATIENTEN ERSTER KLASSE?

Leicht gekürzte Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg.

„Wie eine Auskunft der Regierung auf eine Anfrage der AfD ergab, genießen Asylbewerber hinsichtlich ihrer Gesundheitsversorgung gegenüber gesetzlich Versicherten ungeahnte Privilegien“, bemängelt die AfD-Abgeordnete Dr. Christina Baum. Demnach bestätigte die Regierung, dass Arznei- und Heilmittel, die Asylbewerbern verordnet werden, nicht unter das Wirtschaftlichkeitsgebot der Arztpraxen fallen. „Sogar Zuzahlungen für Arzneimittel oder Krankenhausbehandlung bleiben Asylbewerbern nach dieser Auskunft erspart, im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten beziehungsweise Empfängern von ‚Hartz-4‘ oder Sozialhilfe“, bemerkt Dr. Baum kritisch, die selbst als Zahnärztin praktiziert. Für Asylbewerber würden diese Kosten von den Leistungsträgern nach wie vor direkt mit den Sozialämtern abgerechnet.
Hinsichtlich Zahnersatz – der allerdings von Gesetzes wegen nicht immer zusteht – sind Asylbewerber ebenfalls von allen Zuzahlungen oder Eigenanteilen befreit, im Gegensatz etwa zu Empfängern von Grundsicherungsleistungen. Dazu Christina Baum: „Die Zahngesundheit ist aufgrund der hygienischen Bedingungen in den allermeisten Herkunftsländer desaströs.“ Die Gesamtkosten könnten sich nach Angaben der „Stuttgarter Nachrichten“ auf mehrere Milliarden Euro summieren, die der Steuerzahler tragen muss. „Wenn die etablierten Parteien wieder einmal ‚fehlende soziale Gerechtigkeit‘ in Deutschland beklagen“, so Dr. Christina Baum, „sollten sie nach meiner Meinung damit beginnen, Mißstände dieser Art auszumerzen. Ich halte es für empörend, dass Menschen, die gegebenenfalls ihr Leben lang Krankenkassenbeiträge bezahlt haben, schlechter gestellt werden, als Millionen Menschen, die noch nie zum Sozialsystem beitrugen.“

Den gesamten Wortlaut der Erklärung und die Quellen für die Angaben finden Sie hier:

https://goo.gl/mgSgZs

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