27.07.2017
NACH DEM EuGH- URTEIL: WIE LAUTET DER AMTSEID?
Nach dem Urteil des EuGH galt die 2013 beschlossene Dublin-III-Verordnung auch während der Migrationskrise 2015 ff. immer. Die Dublin- Regel ist das wichtigste Steuerungselement der Europäischen Union in Flüchtlingsfragen und schreibt vor, dass Flüchtlinge einen Asylantrag in jenem EU-Land stellen müssen, in dem sie die Union erstmals betreten.
Ein Land könne nach dem Urteil des EuGH aber aus humanitären Gründen durchaus entscheiden, Drittstaatenangehörigen die Einreise zu gestatten und „im Geist der Solidarität“ von der Eintrittsklausel Gebrauch machen. Mit anderen Worten: Es darf, muss aber nicht.
Deshalb hier nochmals der Amtseid, den Merkel als Bundeskanzlerin geleistet hat und den auch andere Amtsträger leisten. Er lautet:
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„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_56.html
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Gegen diesen Amtseid hat die Kanzlerin in eklatanter Weise verstoßen und damit zum Ausdruck gebracht, dass sie die Interessen der Migranten den nationalen Interessen des Landes vorzieht. Sie betreibt eine antinationale Politik der illegalen Masseneinwanderung ohne Obergrenzen und der grundgesetzwidrigen perspektivischen Auflösung der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines europäischen Staates.