27.07.2017
DAS EuGH- URTEIL IN KÜRZE: WAR DIE WILLKOMMENSPOLITIK RECHTENS?
1.
Die Dublin- Regel galt auch 2015 und gilt immer noch. Zuständig für den Asylantrag ist dasjenige EU- Land, das der Asylbegehrende zuerst betritt. Wer ohne Visum weiterreist, reist illegal. Dies bestätigt die AfD- Position. Die Dublin- Regel hätte eigentlich angewandt werden müssen.
2.
Der EuGH hat aber für Merkel ein Schlupfloch gelassen: Der Staat, der sich selbst aus humanitären Gründen oder aus Solidarität mit anderen EU- Staaten zuständig erklärt und freiwillig Migranten aufnimmt, darf das. Die unkontrollierte Masseneinwanderung von Migranten 2015 ff. war und ist deshalb kein Verstoß gegen EU- Recht.
3.
Dennoch war Merkel Willkommenspolitik rechtswidrig, vor allem grundgesetzwidrig. Sie verstößt insbesondere gegen Art. 16 und 16a GG.
4.
Darüber hinaus hat Merkel eklatant gegen ihren Amtseid verstoßen und damit zum Ausdruck gebracht, dass sie die Interessen der Migranten über die Interessen des Landes gestellt hat, mit ungeheuren finanziellen, kulturellen und sicherheitspolitischen Folgen. Merkel und die Altparteien betreiben eine klar antinationale Politik, nicht nur in der Migrationskrise, sondern insbesondere auch bei der grundgesetzwidrigen scheibchenweisen Abwicklung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten eines europäischen Staates.