27.07.2017
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: ABSCHIEBUNG ISLAMISTISCHER GEFÄHRDER VERSTÖSST NICHT GEGEN GRUNDGESETZ, …
… man muss es aber natürlich wollen. Der Wille dazu war bei den Altparteien bisher leider nicht wirklich feststellbar. Freiwillig gehen Sie jedenfalls nicht.
Die Bundes- AfD kommentiert:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte heute fest: Die Abschiebung islamistischer Gefährder verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Damit besteht kein Anlass mehr, Gefährder zu beobachten und in Deutschland zu belassen. Im Gegenteil sollten diese sofort verhaftet und abgeschoben werden!
Trau Dich, Deutschland: Am 24.09. #AfD!