14.07.2017
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT NIMMT AfD- KLAGE WEGEN WAHLBETRUG NICHT AN
Man hat das Gefühl, dass mit diesem Beschluss ein Wahlbetrug erster Güte vom Bundesverfassungsgericht legitimiert wird.
Focus: „Das Bremer Wahlprüfungsamt hatte im Dezember 2015 festgestellt, dass die AfD in Bremerhaven anders als im amtlichen Endergebnis erfasst, doch die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen hat. Das Amt hatte Fehler bei der Auszählung der Stimmzettel der Wahl im Mai 2015 festgestellt. Der AfD hätte somit ein zusätzlicher Sitz zugestanden. Dieser Auffassung war der Staatsgerichtshof nicht gefolgt.“ Dagegen hat die AfD geklagt.