EHE FÜR ALLE: EINE EHE IST KEINE BELIEBIGE LEBENSPARTNERSCHAFT

29.06.2017

EHE FÜR ALLE: EINE EHE IST KEINE BELIEBIGE LEBENSPARTNERSCHAFT

Ein Beitrag von Martina Böswald, von uns geteilt:

Eine Ehe ist keine beliebige Partnerschaft.
Eine Ehe ist die auf Dauer angelegte rechtliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau. Die Familie ist die sogenannte Keimzelle der Gesellschaft. Dazu gehört die natürlich Möglichkeit, aus der so besonders geschützten rechtlichen und religiös anerkannten Bindung Kinder zu zeugen. Die Ehe ist der natürliche, grundgesetzlich geschützte Bereich, aus dem heraus Familien gezeugt bzw. gegründet werden.

Die gleichgeschlechtlichen, auf Dauer angelegten rechtlichen Verbindungen zwischen Menschen gleichen Geschlechts heißen Lebenspartnerschaften. Diese Partnerschaften haben das Recht auf einen angemessenen Schutz, der ihrem bezeugten solidarischen Einstehen füreinander gerecht wird.

Indem man Lebenspartnerschaften künftig als Ehe bezeichnen möchte, wird die Ehe als eigenständige Verbindungsart in Gänze entwertet.

Man kann und muss es auf den Punkt bringen:
Eine Ehe ist nicht auch eine Art Lebenspartnerschaft, Sie ist ein wesentliches Anderes: Sie ist eine dauerhafte rechtliche Verbindung mit der Besonderheit, daß ein Mann und eine Frau diese eingegangen sind und aus dieser Partnerschaft mit der Zuweisung an Vater und Mutter eine Kindesbeziehung auf natürlich-biologische Weise entsteht.

Bei eine Lebenspartnerschaft muss trotz des Austragens einer Fremdbefruchtung durch eine Frau (im Falle einer weiblich-gleichgeschlechtlichen Partnerschaft) der andere weibliche Partner das Kind adoptieren. Im Falle einer männlichen gleichgeschlechtlichen Beziehung käme eine natürlich biologische Vaterschaft nur über die seit 1991 verbotene Leihmutterschaft zustande (Embryonenschutzgesetz). In der Regel müssen beide männlichen Lebenspartner ein Kid adoptieren.

Eine Lebenspartnerschaft kann niemals eine Ehe sein, weil eine biologische natürliche Verwandtschaft allenfalls bei einem weiblichen Teil der Lebenspartner von alleine vorliegen kann.

Diesen Schritt, dieses Überschreiten der Toleranz- und Akzeptanzgrenzen kann und soll die CDU nicht mitgehen. Das widerspricht den Werten und gelebten Traditionen der CDU. Hier wird eine Grenze überschritten.

Sollte Ihnen dieser Bruch zu weit gehen: Die AfD steht für den grundgesetzlich geschützten besonderen Wert der Ehe in konservativ-traditionellem Verständnis ein.

Die AfD ist jedenfalls bewußt tolerant: auch gleichgeschlechtliche Paare müssen für ihre gesetzliche Einstandspflicht eine Möglichkeit einer anspruchsbegründenden Legalisierung der Partnerschaft haben. Daher stehen wir zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften.

Eine Ehe ist jedoch eine Ehe und keine bloß besondere Lebenspartnerschaft.

28.06.2017
Martina Böswald

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