24.06.2017
LEX NPD, STAATSTROJANER UND LEX AfD DURCH DEN BUNDESTSG GEPEITSCHT
Bei der Lex NPD geht es darum, die NPD durch Entzug staatlicher Mittel auszutrocknen, nachdem vorher zwei Verbotsversuche fehlgeschlagen sind.
Beim Staatstrojaner geht es laut Focus um Folgendes:
„Künftig dürfen Ermittler sogenannte „Staatstrojaner“, quasi staatliche Ausspäh-Programme, auf den Smartphones von Verdächtigen installieren. Damit soll es möglich sein, auch verschlüsselte Chatnachrichten wie bei Whatsapp oder Telegram mitzulesen.
Dies soll nicht nur bei schweren staatsgefährdenden Straftaten wie bei geplanten Terroranschlägen möglich sein, sondern auch bei Straftaten wie Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung oder Geldfälschung. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete, soll das neue Gesetz auch bei gewerbsmäßiger Hehlerei und „Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung“ greifen.“
Das stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar und verstößt zumindest bei Tatbestand der Steuerhinterziehung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Beide Gesetze haben gute Aussichten, vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert zu werden.
Bei der Lex AfD soll Alexander Gauland als künftiger Alterspräsident des Deutschen Bundestags verhindert werden. Wir berichteten.
Der Artikel erklärt, warum diese drei beschlossenen Maßnahmen umstritten sind.