10.06.2017
GERICHT: KEIN MORD. JUSTIZRABATT FÜR DIE, DIE NOCH NICHT SO LANGE HIER LEBEN?
Ein Beitrag von AfD Freunde Kinzigtal, von uns geteilt:
Das nächste Urteil der Kuscheljustiz. Ein Asylbewerber richtet seine Frau regelrecht hin, man kann das ja kaum anders ausdrücken: Er sticht dutzendfach mit einem Messer auf sie ein, wirft sie dann aus dem Badezimmerfenster, geht nach unten und schneidet ihr die Kehle durch!Das Motiv: Die Vermutung, seine Frau habe ihn betrogen.„Objektiv und nach hiesigen Wertvorstellungen“ sei das ein niedriger Beweggrund und daher Mord, stellt der Richter fest – aber: Man habe Zweifel, ob der Angeklagte die Niedrigkeit seiner Beweggründe auch erkannt habe! Und so lautet das Urteil auf Totschlag. Die Staatsanwaltschaft hatte sich übrigens auf diese Argumentation eingelassen.
Nochmal: Man hat Zweifel, ob der Angeklagte die Niedrigkeit seiner Beweggründe als solche erkannt habe. Denn sie sind zwar nach hiesigen Maßstäben nieder, in seiner kulturellen Prägung aber möglicherweise nicht. Es gab in letzter Zeit ähnliche Urteile, über eines hatten wir auch berichtet: Die Vergewaltigung einer Frau, deren türkischer Peiniger freigesprochen wurde, weil das Gericht nicht ausschließen mochte, dass sein Handeln in seinem Selbstverständnis gar keine Vergewaltigung war.
Das hieße dann aber im konsequenten Umkehrschluss: Für die, die schon länger hier leben, hätte das Gericht zweifelsfrei auf Mord geurteilt. Oder im vorgenannten Fall einen deutschen Täter wegen Vergewaltigung verurteilt. Man kann nur noch verzweifelt mit dem Kopf schütteln, was in Deutschland los ist.