19.05.2017
IM WAHLKAMPF UND UNTER DEM DRUCK DER AfD BESCHLIESST DER BUNDESTAG KLEINE VERSCHÄRFUNGEN DES ASYLRECHTS
Diese bestehen in Folgendem:
- Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, aber nicht freiwillig ausreist und falsche Angaben über seine Identität macht, muss künftig mit Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit rechnen. -> zu wenig, zu unpräzise. Es müssen auch die Leistungen minimiert werden.
- Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sollen verpflichtet werden können, bis zum Ende ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben. -> Das ist ja wohl das Mindeste!
- Die Höchstdauer des Abschiebegewahrsams wird von vier auf ganze zehn Tage verlängert. -> lachhaft
- Die Abschiebehaft für ausreisepflichtige „Gefährder“, denen Anschläge und andere schwere Straftaten zugetraut werden, soll ausgeweitet und ihre Überwachung per Fußfessel erleichtert werden. -> zu unpräzise. In Frankreich gab es einen Anschlag auf einen Priester durch einen Attentäter mit elektronischer Fußfessel: Placebo. Gefährder sind bis zur Abschiebung in Haft zu nehmen.
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekommt die Möglichkeit, Handydaten von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere auszuwerten, um deren Identität zu klären. Behörden dürfen sensible Daten aus Asylverfahren – etwa aus medizinischen Attesten – in besonderen Gefahrensituationen an andere Stellen weitergeben. -> einzige Maßnahmen mit Biss, deshalb auch von der Asyllobby unter besonderem Beschuss.
Was fehlt, ist die Schließung der Grenzen. Es kommt immer noch jeder rein, der „Asyl“ sagt. Grundgesetz und Einreisebestimmungen werden noch immer in dieser Frage missachtet. Außerdem sind immer noch nicht alle Behörden technisch in der Lage, Fingerabdrücke zu scannen und in eine Datenbank einzuspeisen. Der Staat der Altparteien weiß immer noch nicht genau, wer sich im Land aufhält. Er kann den kriminellen Gebrauch mehrerer Identitäten immer noch nicht zuverlässig ausschließen. Bei den Abschiebungen wird noch immer kein Druck gemacht. Das überfällige Einwanderungsgesetz und die Differenzierung zwischen Einwanderern und Asylsuchenden fehlen. Eine gesetzeskonforme und faire Herangehensweise, wie sie die AfD mit ihrem Fit4Return- Programm fordert, ist bei den Altparteien ohnehin nicht zu erwarten.
Deshalb Gesamturteil mangelhaft bis ungenügend. Unterm Strich ein Wahlmanöver.
GUT ZU WISSEN: SO JAMMERT DIE VERSAMMELTE ASYLLOBBY
- Flüchtlingsorganisation Pro Asyl: Das Gesetz baue Deutschland vom Aufnahmeland zum Abschiebeland um. -> schön wäre es.
Durch die „Massenauslesung von Handydaten“ wolle die Regierung außerdem den „gläsernen Flüchtling“ schaffen. -> Wäre schon schön zu wissen, wer in unseren Staat und in unser Sozialsystem einreisen will. - Amnesty International sprach von einem massiven Grundrechtseingriff. -> Jeder Staat muss sich gegen die Verschleierung der eigenen Identität durch Einreisewillige schützen.
- Sozialverband AWO: Durch die Verschärfungen würden Schutzsuchende immer weiter entrechtet. -> Immer weitere Entrechtung Illegaler??
- Caritas-Präsident Peter Neher: Das Gesetz sei unverhältnismäßig, einseitig und stelle Flüchtlinge unter den Generalverdacht der Identitätsverschleierung. -> Wenn 70 oder 80 Prozent angeblich ihren Pass, aber nie ihr Handy verloren haben, ist ein Generalverdacht wohl mehr als angebracht.
- Auch die Kirchen hatten zuvor große Bedenken angemeldet. -> klar.
- Die Linke- Innenpolitikerin Ulla Jelpke bezeichnete das Gesetz als „Sammelsurium flüchtlingsfeindlicher Schweinereien“, als „widerwärtig“ und skandalös. – Dass die antideutsche Migranten- und Multikultipartei DieLinke das sagt, wundert nicht.
- Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck beklagte, das Vorhaben sei eine Blendgranate, um von den Versäumnissen im Fall Amri abzulenken. -> Ausgerechnet Beck sagt mal was Richtiges, was über das sicherheitspolitische Vollversagen seiner Migrations- und Multikultipartei aber nicht hinwegtäuschen kann.