RECHTS SCHWENKT MARSCH? SPD WILL PLÖTZLICH STRAFFÄLLIGE AUSLÄNDER ABSCHIEBEN

17.05.2017

RECHTS SCHWENKT MARSCH? SPD WILL PLÖTZLICH STRAFFÄLLIGE AUSLÄNDER ABSCHIEBEN

Nicht dass es wieder geht wie bei Anis Amri, wo eine Abschiebung laut NRW- Innenminister Jäger (SPD) angeblich aus rechtlichen Gründen nicht möglich war, was dann nachher mit zum Attentat auf dem Breitscheidplatz in Berlin führte.

Und: „Wir werden extremistische islamistische Moscheen schließen und ihre Finanzierung unterbinden“, kündigt die SPD an.

Tapfer, tapfer. Es soll also auch nicht so gehen wie in Berlin, wo die SPD den Regierenden Bürgermeister stellt, Anis Amris Moabiter Moschee, wo Terrorsympathisanten ein- und ausgingen, aber ewig nicht geschlossen wurde, bis diese freiwillig das Feld räumte, wobei der Trägerverein erst Ende Februar 2017 verboten wurde.

Kaum ist das AfD- Wahlprogramm raus, wird es von der SPD kopiert, was immer zur Folge hat, dass angeblich rechtsextremistische Positionen plötzlich demokratisch gesalbt werden, denn wenn zwei dasselbe fordern, ist es anscheinend noch lange nicht dasselbe.

Jedoch: Die SPD ist genauso in der Bundesregierung wie CDU und CSU, und wenn alle beide wirklich was verändern wollen, können sie es ja beweisen. Aber da kommt nichts als heiße Luft im Wahlkampf- Luftballon.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article164628751/SPD-will-straffaellige-Auslaender-unverzueglich-abschieben.html

Hier zur Erinnerung:

NRW: JÄGERS VERTEIDIGUNGSLINIE BRICHT STÜCK FÜR STÜCK EIN

Hier Punkt 4.1 unseres Wahlprogramms, wo sich die SPD bedient hat.

Schon Ausführlichkeit und Detailliertheit zeigen, wer es ernst meint und wer nicht:

4.1 Wirksame Bekämpfung der Ausländerkriminalität

Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade bei der Gewalt- und Drogenkriminalität begegnet derzeit nur halbherzigen ausländerrechtlichen Maßnahmen. Insbesondere können sich ausländische Kriminelle sehr häufig auf Abschiebungshindernisse berufen und sind auf diese Weise von Abschiebung verschont.

Wir fordern daher:

– Erleichterung der Ausweisung, insbesondere die Wiedereinführung der zwingenden Ausweisung auch schon bei geringfügiger Kriminalität
Verhängung der Ausweisung bereits durch die Strafgerichte

– Ermöglichung der Unterbringung nicht abschiebbarer Krimineller im Ausland aufgrund bilateraler Vereinbarungen mit geeigneten Staaten.

Die Einbürgerung Krimineller ist zuverlässig zu verhindern durch:

– Verhinderung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch bloße Geburt in Deutschland, weil hierdurch u.a. Angehörige krimineller Clans automatisch zu deutschen Staatsbürgern werden können

– Abschaffung des einklagbaren Anspruchs auf Einbürgerung
Verschärfung der Ausschlussgründe für Einbürgerung bei Kriminalität

In folgenden Fällen soll eine Rücknahme der Einbürgerung erfolgen:

– bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung

– bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z.B. IS)
bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans, und zwar auch dann, wenn die Rücknahme der Einbürgerung zur Staatenlosigkeit führt

Hierzu ist Art. 16 Abs. 1 GG entsprechend zu ändern.

https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2017/05/2017-05-16_AfD-Bundestagswahlprogramm_Onlinefassung.pdf

Schreiben Sie einen Kommentar