11.05.2017
URTEIL: KÜNFTIG GILT ALS ZITIERFÄHIG, WAS JEMAND GESAGT HABEN KÖNNTE
Gesetzlich gedeckte Fake News?
Ein Beitrag von Nicolaus Fest, von uns geteilt:
Wegweisendes Urteil im negativen Sinn: Künftig gilt als zitierfähig, was jemand gesagt haben könnte. Was er tatsächlich gesagt hat, spielt keine Rolle.
http://meedia.de/2017/05/10/zitate-streit-afd-politiker-markus-frohnmaier-verliert-vor-gericht-gegen-ulmer-lokal-portal/?fbc=fb-shares