03.04.2017
DIE CDU- POLITIKER JENS SPAHN UND JULIA KLÖCKNER WOLLEN EIN ISLAM- GESETZ. DIE AfD SOLL DABEI NUR TEILWEISE ABGEKUPFERT WERDEN
Schon die grundsätzliche Idee eines Islamgesetzes stößt in der CDU natürlich auf Widerstand, auch wenn es nur um Augenwischerei vor den Wahlen geht. Nicht nur Volker Kauder, Merkels linke Hand, ist dagegen, und Ruprecht Polenz spricht von einer „populistischen Schnapsidee“. Wenn er damit meint, dass Spahn und Klöckner auf Positionen der AfD einschwenken, hat er recht.
Tatsächlich stammen folgende Vorschläge Klöckners von der AfD:
– der Vorrang deutscher Gesetze vor islamischen Glaubensvorschriften. Die AfD formuliert so: „Staatliches Recht steht im säkularen Staat über religiösen Geboten und Traditionen.“
– ein Verbot der Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland. Die AfD schreibt: „Auch die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber bzw. deren Mittelsmänner soll unterbunden werden.“
– den rechtlichen Status der muslimischen Organisationen und Moschee-Vereine klären. Hier wird die AfD entschieden deutlicher, denn im Unterschied zur CDU meint sie es ernst: „Die AfD lehnt es ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen – eine ausreichende Repräsentanz, die Gewähr der Dauer und die Achtung des freiheitlichen Staatskirchenrechts – nicht erfüllen. Die Anerkennung der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Gleichwertigkeit der Religionen, welche das Staatskirchenrecht verlangt, sind dem Islam fremd.“ Und: „Verfassungsfeindlichen Vereinen, die nach Art. 9, Abs. 2 Grundgesetz zu verbieten sind, ist der Bau und Betrieb von Moscheen wegen der konkreten Gefahr zu untersagen, dass Imame dort Lehren verbreiten, die zu einer gegen unsere Rechtsordnung gerichteten politisch-religiösen Radikalisierung von Muslimen beitragen.“ Und: „Islamische Staaten wollen durch den Bau und Betrieb von Moscheen den Islam in Deutschland verbreiten und ihre Macht vergrößern. Sie führen und unterstützen einen Kulturkrieg. So ist die Abhängigkeit der rund 900 Ditib-Moscheen und ihrer Imame vom staatlichen „Amt für Religiöse Angelegenheiten“ der Türkei (Diyanet) nicht hinnehmbar. Über die Ditib übt die autoritäre Türkei starken Einfluss auf in Deutschland lebende Türken aus und behindert damit deren Integration und Loyalität zu unserem Staat.“
Eigenständig ist Klöckners Forderung nach einem Moschee-Register, „damit wir wissen, wie viele Moscheen es in unserem Land gibt, wo sie sind, wer Träger und wer Finanzier ist“. Die Idee ist aber gut und kann von der AfD unterstützt werden.
Bezeichnenderweise schreibt die CDU nicht alles ab. Die AfD schreibt in ihrem Leitantrag zum Bundestagswahlprogramm:
– Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftszeichen ebenso ab wie den Muezzin-Ruf, nach dem es außer dem islamischen Allah keinen Gott gibt. Es handelt sich hierbei um religiösen Imperialismus.
– Imame müssen sich vorbehaltlos zu unserer Verfassungsordnung bekennen. Die Predigten in Moscheen in Deutschland sollen in deutscher Sprache gehalten werden. Imame, die gegen die Verfassung agitieren, erhalten ein Predigtverbot und werden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen abgeschoben.
– Die islamtheologischen Lehrstühle an deutschen Universitäten sind abzuschaffen und die Stellen der bekenntnisneutralen Islamwissenschaft zu übertragen.
– Die AfD fordert ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst. Und: Im öffentlichen Dienst soll kein Kopftuch getragen werden, in Bildungseinrichtungen weder von Lehrerinnen noch von Schülerinnen in Anlehnung an das französische Modell.
– Burka und Niqab errichten durch die Gesichtsverhüllung eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und erschweren damit das Zusammenleben in der Gesellschaft. Ein Verbot ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2014 auch rechtmäßig.
– Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015, nach dem ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen verfassungswidrig sei, betrachtet die AfD als ein Hindernis für eine erfolgreiche Integrationspolitik.
– Die AfD verlangt, eine standesamtliche Eheschließung (vor jeder religiösen Trauung) rechtlich wieder für verbindlich zu erklären. […] Das Verbot der religiösen Voraustrauung, etwa durch Imame, soll wieder in Kraft gesetzt und die Streichung der §§ 67 und 67a im Personenstandsgesetz von 2009 rückgängig gemacht werden. Nur so können wir der Imam-Ehe entgegenwirken, die unter Umgehung der standesamtlichen Trauung und oftmals unter Zwang die Polygamie, Kinderehe und Verwandtenehe ermöglicht.
– Im Ausland geschlossene Ehen gemäß dem Familienrecht der Scharia, die gegen unsere Gesetze und unsere Moralvorstellungen verstoßen, sollen in Deutschland rechtlich nicht anerkannt werden.
Klöckners Forderungen nach einem Anspruch auf islamische Seelsorger in Gefängnissen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie das Recht auf islamische Bestattungen steht nicht im AfD- Leitantrag. Wenn man zum Beispiel weiß, dass Muslime nicht direkt neben „unreinen“ Ungläubigen liegen wollen, sollte man etwa mit einem RECHT auf islamische Bestattungen vorsichtig sein. Auch ANSPRÜCHE auf islamische Seelsorger hält die AfD für unangemessen. Wie soll der deutsche Staat diese befriedigen können?
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Update:
Und was sagt die Bundesregierung zu einem Islamgesetz? Ein Islamgesetz sei „jetzt kein Thema für unser Regierungshandeln“, sagt Regierungssprecher Steffen Seibert.