PRESSEKODEX GEÄNDERT: VERSCHWEIGEN VON TÄTERHERKUNFT SOLL DIE REGEL SEIN

27.03.2017

PRESSEKODEX GEÄNDERT: VERSCHWEIGEN VON TÄTERHERKUNFT SOLL DIE REGEL SEIN

Ein Beitrag von Frauke Petry (Von uns geteilt)

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Presserat den Punkt 12.1 des Pressekodex geändert. Dieser Passus soll regeln, welche Angaben über Straftäter und Tatverdächtige in die Berichterstattung gelangen.

Bisher hieß es dort, dass die Zugehörigkeit zu „religiösen, ethnischen und anderen Minderheiten nur dann erwähnt werden soll, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.“ Nun steht da, dass die Zugehörigkeit „in der Regel nicht erwähnt“ werden solle, es sei denn, es bestehe ein begründetes öffentliches Interesse.

Das ist doch sehr interessant: Man setzt nun also die Nichterwähnung als den Regelfall voraus. Und aus dem „begründbaren Sachbezug“ wird der sehr viel schwammigere Begriff des „begründeten öffentlichen Interesses.“ Bemerkenswert ist auch der Nachsatz: „Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“

Es drängt sich die Vermutung geradezu auf, die zunehmende Ausländerkriminalität – die sich nun wirklich aus jeder Kriminalstatistik ablesen lässt – solle so in den Medien kaschiert werden. Das ändert zwar am Sachverhalt gar nichts, aber die Leute werden wenigstens nicht täglich damit konfrontiert. Ist es ein Zufall, dass diese Änderung sozusagen „rechtzeitig“ vor den großen Wahlen dieses Jahres kommt?

Es bleibt zu offen, dass sich nicht alle Journalisten dem Geist dieser Neuregelung unterwerfen. Erste Zeitungen haben bereits angekündigt, den Weg nicht mitgehen zu wollen – aus unserer Sicht: richtig so.

Mut zur Wahrheit. #AfD.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/was-hat-die-geaenderte-pressekodex-richtlinie-wirklich-veraendert-14939410.html

https://www.facebook.com/Dr.Frauke.Petry/posts/1419594348093208:0

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