11.03.2017
KEIN RECHT AUF AUFTRITTE AUSLÄNDISCHER POLITIKER IN DEUTSCHLAND
Die Regierung könnte ausländischen Politikern die Einreise und Auftritte verbieten, stellt das Bundesverfassungsgericht klar. Rederecht haben sie nur als Privatpersonen. Tut sie aber nicht, weil sie sich durch den Türkei- Deal erpressbar gemacht hat. Da lässt man dann eben Werbung für die Diktatur und Deutschland-Beschimpfung („Nazi-Methoden“) auf deutschem Boden zu.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-03/tuerkei-politiker-bundesverfassungsgericht-karlsruhe