17.02.2017
VERPUFFTER PAUKENSCHLAG. GROSS-RAZZIA GEGEN FLÜCHTLINGSUNTERKUNFT IN CELLE …
… wegen Vollstreckung von Haftbefehlen wegen geplanter Abschiebungen, wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen Eigentumsdelikten und wegen Landfriedensbruch.
„In wenigen Fällen“ habe sich der Verdacht auf Urkundenfälschung ergeben. Auch seien 10 von verschiedenen Staatsanwaltschaften gesuchte Personen gefunden worden, die von anderen Staatsanwaltschaften gesucht werden.
ABER DAS LASCHE ENDE FOLGT NATÜRLICH AUF DEM FUSS
Die Staatsanwaltschaften wurden über den Aufenthaltsort der Gesuchten informiert. Von ihrer Verhaftung ist nicht die Rede.
Zur Vollstreckung der Haftbefehle kam es auch nicht, da nach Einschätzung der Behörden keine Fluchtgefahr bestehe. Deswegen blieben die fünf Personen bis zu ihrer Abschiebung in der Flüchtlingsunterkunft. Auch sei keine Ausgangssperre verhängt worden. Die Personen dürften sich frei bewegen und sogar das Gelände verlassen. Dies sei „gängige Praxis“.
Bei so viel Nachsicht fragt sich der Betrachter, warum dafür überhaupt eine Großrazzia durchgeführt werden musste. Warum Haftbefehle, die nachher nicht vollstreckt werden? Jetzt müssen die Abzuschiebenden nur noch wegspazieren. Das ist deutsche Justiz. Die eingesetzten Beamten dürften nach weiteren solchen Erfahrungen vermutlich die innere Kündigung einreichen.