03.02.2017
MIGRANT: ZWEI SEXVERGEHEN, EINES ERLASSEN, 720 EURO
BILD: „Die erste Tat (von Silvester) spielte in der Verhandlung keine Rolle. Da die Strafe für die S-Bahn-Belästigung als höher angenommen wurde, hatte man das Silvester-Verfahren eingestellt. Juristisch ein ganz normales Vorgehen.“
Die 720 Euro entsprechen dann in etwa zweieinhalbmal Taschengeld vom Steuerzahler. Geniale Richterin, super linksliberale Justiz.