31.01.2017
CLAUDIA ROTH KENNT DAS GRUNDGESETZ NICHT
Hier nochmal ein Klassiker, den wir hiermit in unser Archiv aufnehmen. Claudia Roth blamiert sich in der Münchener Runde bis auf die Knochen (1.12.2015), weil sie Artikel 16a (2) nicht kennt:
16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
https://www.youtube.com/watch?v=hSgXp9R32mM