10.01.2017
VERPFLICHTENDER SCHWIMMUNTERRICHT AUCH FÜR MUSLIMISCHE MÄDCHEN RECHTENS. GEHT DOCH. WENN MAN NUR WILL
Aber am Willen fehlt es. Lassen wir einmal den Gesichtspunkt beiseite, ob ein Straßburger Gerichtshof für Nationalstaaten bindende Urteile fällen können sollte. Wenn aber selbst ein solcher Gerichtshof zu einem solchen Urteil kommt, sollte nun klar sein, dass in Deutschland die deutsche Leitkultur auch im Fall des Schwimmunterrichts für muslimische Mädchen durchgesetzt werden sollte.
An der Verpflichtung zur Teilnahme am Schwimmunterricht wird man ablesen können, wie weit das Gerede von der deutschen Leitkultur bei Teilen der Altparteien lediglich Wahlkampfgeschwafel ist oder ob doch ein partielles Erwachen und eine etwas ernster gemeinte Angleichung an die Positionen der AfD erfolgt. Außerdem Erweist sich die Ernsthaftigkeit des Anliegens an der Höhe der strafe bei Zuwiderhandlung. Wir warten also auf entsprechende Erlasse, etwa in Kramp- Karrenbauers Saarland. Dort sind am 26. März Wahlen.
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