03.12.2016
GESETZ ZUR AUSPLÜNDERUNG DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG ZUR VERSCHLEIERUNG DER KOSTEN DER ZUWANDERUNG BESCHLOSSEN
Es wurde beschlossen, dass die medizinische Versorgung von Flüchtlingen aus den Ersparnissen der gesetzlich Krankenversicherten – der sogenannten Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds – bezahlt werden soll. Zu diesem Zweck sollen 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve entnommen werden
In dreister Art und Weise werden allein die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen mit einer Aufgabe – nämlich der medizinischen Versorgung von Zugewanderten – belastet, die alle Bürger etwas angeht. Das heißt: Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden von der solidarischen Finanzierung der durch die Zuwanderung entstehenden Kosten entbunden.
http://www.achgut.com/artikel/fluechtlingskosten_die_pluenderung_der_krankenversicherung
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