29.11.2016
DESHALB MUSS DIE VERTEIDIGUNG DER DEUTSCHEN KULTUR VERFASSUNGSRANG BEKOMMEN
Eine muslimische Erzieherin darf bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte ein Kopftuch als Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung tragen. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall einer Erzieherin in einer kommunalen Kita in Baden-Württemberg hervor.
Damit dieser kulturrelativistische Kurs auch von Verfassungsrichtern nicht mehr durchgesetzt werden kann, muss der Schutz der deutschen Kultur Verfassungsrang bekommen. Deutsche Leitkultur ins Grundgesetz! Es kann nicht sein, dass der Bundestag den Schutz der tibetischen Kultur gegen die Chinesen verlangt, die eigene Kultur aber Stück für Stück dem Islam geopfert wird. Wir verlangen die Respektierung der deutschen Kultur im öffentlichen Raum unseres eigenen Landes von Seiten der Muslime genauso wie von Seiten ihrer Helfer aus der politischen Klasse und dem gutmenschlichen Milieu.
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