23.11.2016
SYRER: VOLLER FLÜCHTLINGSSTATUS MIT FAMILIENNACHZUG UND DREI JAHREAUFENTHALTSERLAUBNIS ZUERKANNT STATT SUBSIDIÄREM STATUS OHNE FAMILIENNACHZUG MIT EINJÄHRIGER DAUER
In einem Urteil von grundsätzlicher Bedeutung hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht einem Syrer den vollen Flüchtlingsstatus zuerkannt. Das kann noch teuer werden, denn eine Klagewelle steht bereits an. Dass auch bei vollem Flüchtlingsstatus der Familiennachzug ausgesetzt wird, steht nicht zu erwarten.
Zum originalen Beitrag auf Facebook:
https://www.facebook.com/AfD.Kv.Bodensee/posts/965119590287429