11.11.2016
INTEGRATIONSGIPFEL 2016 AM MONTAG:
50 MIGRANTENLOBBYORGANISATIONEN HABEN EIN FORDERUNGSPAPIER VORGELEGT, DAS DEN DEUTSCHEN NATIONALSTAAT IN EINEN GRUNDGESETZLICH VERANKERTEN MULTIKULTISTAAT UMWANDELN SOLL. DIE MINDERHEITENKANZLERIN WILL DAS PAPIER DISKUTIEREN.
Unterzeichner sind nicht nur die sattsam bekannten Muslimorganisationen, sondern auch wenige Organisationen für europäische Migranten und natürlich linke deutsche Migrantenlobby-Organisationen. Folgende Veränderungen werden gefordert:
Veränderungsziel 1: Vielfalt und Teilhabe als gelebte Grundüberzeugungen
Veränderungsziel 2: Teilhabe bei der interkulturellen Öffnung
Veränderungsziel 3: Gleichberechtigte Teilhabe in Entscheidungsfunktionen
Veränderungsziel 4: Gleichberechtigte Teilhabe bei Leistungen
Das soll auch im Grundgesetz verankert werden
Ins Grundgesetz soll aufgenommen werde als Art. 20b: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“
Ins GG soll aufgenommen werden soll die Aufnahme einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Sinne von Art. 91a GG „Gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration“:
Wir stellen fest:
1. Vielfalt und Teilhabe stehen prinzipiell nur deutschen Staatsbürgern zu, nicht jedermann auf deutschem Boden mit Migrationshintergrund. Wer diesen Grundsatz angreift, handelt gundgesetzwidrig.
2. Interkulturelle Öffnung bedeutet die Umwandlung Deutschlands in eine multikulturelle Gesellschaft auf Kosten der Mehrheitsbevölkerung. Das kann nicht in Frage kommen. Stattdessen muss der Schutz der deutsch- europäischen Leitkultur der Aufklärung und der christlichen Tradition in das Grundgesetz aufgenommen werden. Dies umfasst die vorbehaltlose Anerkennung der Werte des Grundgesetzes, ist aber mehr.
3. Deutschland braucht kontrollierte, legale Einwanderung nach den Bedürfnissen der Deutschen. Das werden Einwanderer aus verschiedenen Ländern und Kulturen sein, aber sie alle werden nur kommen dürfen, wenn sie integrierte Bürger dieses Landes werden wollen. Die Staatsbürgerschaft muss am Schluss des Integrationsprozesses stehen.
4. Wir weisen alle Versuche zurück, Leistungen vom deutschen Sozialstaat ohne Erbringung eigener Leistungen, die den Leistungen der Deutschen entsprechen, zu beziehen.
5. Chancengerechtigkeit besteht bereits, weil auch Chancengleichheit besteht. Was zurecht NICHT besteht, ist GleichSTELLUNG durch Quoten, und das muss aus Gründen der Gerechtigkeit auch so bleiben.
6. Integration als Ziel existiert bereits, sie darf sich aber nicht auf sogenannte „Flüchtlinge“ ohne Bleiberecht und Anerkennung beziehen, und sie muss auf der deutschen Leitkultur basieren.
7. Wer nicht integrationsbereit im Sinne der deutsch- europäischen Leitkultur ist, soll Deutschland verlassen.
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