24.10.2014
STAATSANWALTSCHAFT GEHT GEGEN SKANDALURTEIL GEGEN JUGENDLICHE GRUPPENVERGEWALTIGER IN REVISION. VIELLEICHT HABEN DIE TÄTER UND IHR FAMILIENCLAN ZU FRÜH GEJUBELT?
Das glauben wir aber erst, wenn ein gerechtes Urteil gesprochen werden sollte. Es würde uns aber wundern, wenn das geschehen sollte.
BILD hatte nach dem Skandalurteil getitelt: „Was muss passieren, damit man bei uns in Haft kommt?“ Der Titel hätte heißen müssen: „Was muss passieren, dass migrantische Straftäter bei uns in Haft kommen?“ Die öffentliche Empörung war so groß, dass die Staatsanwaltschaft wohl reagieren musste.
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