18.04.2017
„DIE AfD IST GEGEN DIE RELIGIONSFREIHEIT.“ FALSCH
Die AfD versteht sich als freiheitlich- liberal im Sinne eines Verfassungsliberalismus im herkömmlichen Sinn. Der Liberalismus hat im modernen Europa die Idee der Demokratie mit Grundrechten, Gewaltenteilung, Volkssouveränität und Zensus-, dann allgemeines Wahlrecht, Regierung und Opposition sowie Rechtsstaat durchgesetzt. Zu den Grundrechten gehört auch die Religionsfreiheit.
Die liberalen Prinzipien wurden nach und nach von allen anderen politischen Strömungen bis auf die Rechts- und Linksextremisten übernommen und wurden so politisches Gemeingut aller demokratischen Parteien. Diesen Liberalismus vertritt auch die AfD.
„ABER DIE AfD IST GEGEN RELIGIONSFREIHEIT!“
Häufig wird uns entgegengehalten, wir wären gegen die Religionsfreiheit, weil wir gegen den Islam seien, und damit seien wir eine undemokratische Partei, die gegen das Grundgesetz wäre.
Das ist falsch. Wir stehen für die Religionsfreiheit ein, aber im Unterschied zu den Islamlobbyisten von Islamverbänden, Altparteien und Medien setzen wir sie nicht absolut.
Jede grundgesetzliche Freiheit mussgegen andere grundgesetzlich garantierte Freiheiten abgewogen werden, so auch die Religionsfreiheit. Dass Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden, ist die übliche juristische Praxis.
DER SCHUTZ DES GRUNDGESETZES FÜR DEN ISLAM – EINE ABWÄGUNG VON RECHTSGÜTERN
Wir zitieren hierzu Nicolaus Fest:
„Artikel 4 Grundgesetz (GG) schützt Religionen wie Weltanschauungen. Christentum oder Islam fallen ebenso in den Schutzbereich wie atheistische Konzepte, z.B. Anthroposophie, Freimaurerei oder politische Ideologien der diesseitigen Erlösung.
Ob und wie weit dieser Schutz reicht, ist umstritten. Jenseits der widersprüchlichen Linie des Bundesverfassungsgerichts besteht jedoch Einigkeit, dass die Glaubensfreiheit dort ihre Grenzen findet, wo und soweit sie die Grundrechte Dritter oder die freiheitlich-demokratische Ordnung fundamental eingeschränkt oder aufhebt. Ausdrücklich betonte der Sozialdemokrat Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes, „es gehöre nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft“. Die Freiheit von Religion und Weltanschauung gilt somit keineswegs schrankenlos.
Auch Widerstandsrecht (Art. 20 IV GG) und die ‚Ewigkeitsgarantie’ des Artikels 79 GG machen deutlich, dass die Grundrechte nicht zu dem Zweck gewährt werden, die Grundordnung zu attackieren und abzuschaffen. Totalitäre, zentralen Verfassungswerten feindliche Weltanschauungen wie Nationalsozialismus oder Stalinismus können sich daher nicht auf den Schutz des Artikels 4 GG berufen.
ORTHODOXER ISLAM UND ERST RECHT ISLAMISMUS SIND MIT DEM GG NICHT VEREINBAR
Aber gilt dies auch für den Islam? Fällt auch er in die Kategorie einer totalitären, verfassungsfeindlichen Ideologie? Das behaupten zumindest Experten wie Bassam Tibi, Bernard Lewis, Tilman Nagel und viele andere, die den Islam auch politologisch betrachten. Gehört werden sie allerdings kaum, vor allem nicht von den Parteien im Bundestag. Wer ein Beispiel für die von Bundespräsident Steinmeier monierte Faktenfeindlichkeit in der öffentlichen Debatte sucht, findet hier ein gutes Beispiel.
Doch wird die Unvereinbarkeit des Islam mit Kernwerten unserer Verfassung von Muslimen selbst betont, beispielsweise in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte, unterzeichnet von fast allen islamischen Staaten. Ihr zufolge sind die Menschenrechte unverbindlich, soweit sie der Scharia widersprechen, also dem islamischen Recht. Die Unterordnung der Frau unter den Mann ist damit ebenso festgeschrieben wie die Verneinung der Glaubensfreiheit.
Auch die für die Bundesrepublik „schlechthin konstituierende“ Meinungsfreiheit steht in islamischen Ländern unter dem Vorbehalt der Scharia. All dies ist unserem Grundgesetz diametral entgegengesetzt. Dass der Islam nicht zum bundesrepublikanischen Deutschland gehört und gehören kann, haben die höchsten muslimischen Instanzen mithin aus eigenem Antrieb festgestellt.
Auch der Blick auf islamische Länder bestätigt die Unvereinbarkeit des Islam mit unseren Werten. Zwar ist das verfassungsrechtliche Gerüst solcher Länder nicht notwendig identisch mit dem hier gelebten Islam; aber die Einhelligkeit, mit der diese Länder alle zentralen Werte unserer Verfassung verwerfen, lässt – gemäß den Vorgaben des Karlsruher NPD-Urteils – ebenso Rückschlüsse auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu wie die Verfassungspraxis stalinistischer Regime.
In keinem Land mit islamischer Verfassung gibt es freie Wahlen, Mehrparteiensysteme, Meinungs- oder Pressefreiheit. In allen wird der Gleichheitsgrundsatz täglich millionenfach verletzt, weil Frauen als weitgehend rechtlose Wesen behandelt werden. In keinem wird Religionsfreiheit gewährt, eine säkulare Ordnung anerkannt, sind Staat und Religion getrennt. ‚Den Islam’ gibt es somit, auch wenn oft bestritten, in politischer Hinsicht durchaus: Seine anti-demokratische wie anti-pluralistische Ausrichtung gehört ganz offensichtlich zu seiner unveränderlichen Substanz. Sicher ist daher auch: Eine Partei, die den Islam zum Programm erhöbe, wäre verfassungswidrig.
Damit ist man im Grunde am Ende der Diskussion. Der Islam ist totalitär und zentralen Werten unserer Verfassung feindlich.“
FOLGERUNGEN
Es ist klar grundgesetzwidrig, eine Religion mit verfassungswidrigen Bestandteilen über das Grundgesetz und den säkularen Staat zu stellen. Wer als Moslem hier dauerhaft leben und Deutscher sein möchte, muss sich deshalb innerlich von den verfassungsfeindlichen Bestandteilen seiner Religion getrennt haben. Die integrierten Moslems – und diese gibt es, einige unterstützen uns sogar – tun das.
AUS DEM BUNDESTAGSWAHLPROGRAMM 2017 DER AfD
Wir zitieren aus dem Bundestagswahlprogramm der AfD (Leitantrag zum Parteitag in Köln im April 2017):
Ein Islam, der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands nicht vereinbar.
Viele Muslime leben rechtstreu (und integriert) und sind geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft. Die AfD will jedoch verhindern, dass sich abgeschottete islamische Parallelgesellschaften bilden, wo muslimische „Friedensrichter“ Rechtsvorschriften der Scharia anwenden und das staatliche Monopol der Strafverfolgung und Rechtsprechung unterlaufen.
Die AfD erkennt uneingeschränkt die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit an. Sie fordert jedoch, der Religionsausübung (gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 136, Abs. 1 Weimarer Verfassung) Schranken zu setzen durch staatliche Gesetze, die Menschenrechte und unsere Werte. Staatliches Recht steht im säkularen Staat über religiösen Geboten und Traditionen.“